Körper

Vorsorgeuntersuchungen bei der Frauenärztin*

Hände, die eine Vulva aus Ton in der Hand halten

Ein regelmäßiger Besuch bei der Frauenärztin* zur Früherkennung, im Volksmund auch Vorsorgeuntersuchung genannt, ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsfürsorge für Frauen jeden Alters. Diese Untersuchungen dienen nicht nur der Früherkennung von Krankheiten, sondern auch der Beratung zu verschiedenen Themen. Erfahren Sie, wie die Früherkennung (Vorsorge) bei der Frauenärztin abläuft, welche Untersuchungen üblich sind und wie oft Sie hingehen sollten.

Warum ist die Vorsorge bei der Frauenärztin wichtig?

Ein zentraler Aspekt der Vorsorgeuntersuchungen ist die Früherkennung der beiden häufigsten Krebserkrankungen bei Frauen: Gebärmutterhalskrebs und Brustkrebs.1 Werden sie früh erkannt, erhöht das die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung erheblich.1 Insbesondere beim Gebärmutterhalskrebs hat sich gezeigt, dass regelmäßige Pap-Abstriche dazu beitragen, Vorstufen der Krankheit aufzudecken, noch bevor sie sich zu Krebs entwickeln.2

Wussten Sie schon?

Die Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge gehört zu den erfolgreichsten Methoden der Krebs-Früherkennung.2

Weitere Vorteile von Vorsorgeuntersuchungen bei der Frauenärztin:

 

  • Gesundheitsbewusstsein: Sie haben die Möglichkeit, offene Gespräche über ihre körperliche und emotionale Gesundheit zu führen, Fragen zu stellen und Unterstützung bei spezifischen Anliegen zu erhalten. Dieser ganzheitliche Ansatz zur Gesundheitsfürsorge trägt dazu bei, dass Frauen sich in ihrer eigenen Gesundheit bewusster und selbstbestimmter fühlen.
  • Beratung: Frauenärztinnen beraten unter anderem zu Themen wie Verhütung, Kinderwunsch, Schwangerschaft, Pubertät, Wechseljahre, Zyklus sowie Zyklusstörungen, Sexualität, sexuell übertragbare Erkrankungen (STI) und Missbrauchserfahrungen. Damit decken sie ein breites Feld an relevanten Themen ab.
  • Diagnose: Teil der Vorsorge ist ein ärztliches Gespräch (Anamnese) sowie eine körperliche Untersuchung. Dabei können Frauenärztinnen eine Vielzahl an möglichen Erkrankungen erkennen und zur Behandlung beraten – beispielsweise zu Scheidenpilz oder bakterieller Vaginose.
  • Impfungen: Viele Frauenärztinnen kontrollieren den Impfpass und geben Hinweise auf Impfungen, die anstehen. Sie führen auch selbst welche durch, etwa die HPV-Impfung.

Insgesamt ist die Krebsvorsorge bei der Frauenärztin von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheit von Frauen zu schützen, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und eine aktive Rolle in ihrer eigenen Gesundheitsfürsorge zu übernehmen.

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Empfohlene Vorsorgeuntersuchungen für Frauen

Je nach Alter, individueller Krankheitsgeschichte und persönlichen Risikofaktoren gibt es eine Reihe an Vorsorgeuntersuchungen, die die Frauenärztin durchführt. Die meisten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

Die Antwort auf die Frage, wie oft Sie zur gynäkologischen Untersuchung (Vorsorge) bei der Frauenärztin gehen sollten, ist hingegen für Frauen jeden Alters gleich: 1-mal im Jahr lautet hier die Empfehlung.1

 

Für folgende jährliche Vorsorgeuntersuchungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten:3,4,5

  • Untersuchung des äußeren Genitalbereichs, der Gebärmutter sowie der Eierstöcke auf Veränderungen und Auffälligkeiten
  • Vaginalabstrich, bei dem die mikrobielle Zusammensetzung sowie mögliche Krankheitserreger abgeklärt werden
  • Screening auf Gebärmutterhalskrebs:
    • Bei Frauen zwischen 20 und 34 Jahren erfolgt jährlich der sogenannte Pap-Test. Hierbei streicht die Frauenärztin Zellen vom Gebärmutterhals ab und untersucht diese auf Veränderungen.
    • Frauen ab 35 erhalten alle 3 Jahre eine kombinierte Untersuchung aus Pap-Abstrich und HPV-Test. Für letzteren werden die Zellen auf HPV untersucht, um eine mögliche Infektion aufzudecken.
  • Tastuntersuchung des Enddarms ab 50 Jahren
  • Tastuntersuchung der Brust bei Frauen ab 30, um mögliche Veränderungen zu erfassen: Zusätzlich kann die Ärztin Sie dazu beraten, wie Sie selbst zu Hause ihre Brust regelmäßig abtasten.
  • Ab einem Alter von 50 bis 75 Jahren gibt es die Möglichkeit, alle 2 Jahre eine Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie) machen zu lassen.

 

Falls Sie zwischen den Vorsorgeuntersuchungen selbst Veränderungen bemerken, etwa eine Verhärtung in der Brust oder einen auffälligen Ausfluss, dann zögern Sie nicht, bei Ihrer Frauenärztin einen Termin auszumachen, um das möglichst bald abklären zu lassen.

 

Ergänzend zu den aufgeführten Untersuchungen bieten Frauenärztinnen weitere Checks an, die Patientinnen in der Regel selbst zahlen müssen. Zu diesen sogenannten IGeL-Leistungen zählen zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen [Linkziel: /koerper/frauenaerztin/ultraschall] der Brust oder der inneren Geschlechtsorgane, zusätzliche HPV-Tests oder die Bestimmung von Hormonen.

Krebsvorsorge: Was gibt es noch für Frauen? 6

Hautkrebs: Ab einem Alter von 35 Jahren haben Sie alle 2 Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening.

 

Darmkrebs: Ab 50 Jahren können Sie alle 2 Jahre einen Test auf verborgenes Blut im Stuhl machen. Ab 55 Jahren gibt es die Möglichkeit einer Darmspiegelung zur Früherkennung – und zwar 2-mal in einem Abstand von mindestens 10 Jahren.

Krebsvorsorge: Was erwartet Frauen bei der Frauenärztin?

Der genaue Ablauf kann je nach Art der Untersuchung und den individuellen Bedürfnissen der Patientin variieren, aber im Allgemeinen umfasst eine Vorsorgeuntersuchung bei der Frauenärztin folgende Punkte:

 

  • Blutdruckkontrolle und Urinabgabe: Das medizinische Fachpersonal misst Ihren Blutdruck und fragt meist auch gleich danach, wann der 1. Tag Ihrer letzten Regelblutung war. Eventuell werden Sie auch gebeten, Urin für Tests abzugeben.
  • Anamnese und Gespräch: Zu Beginn der Untersuchung führt die Frauenärztin in der Regel eine Anamnese durch, bei der sie nach früheren Erkrankungen, aktuellen Beschwerden, Verhütung und anderen relevanten Informationen fragt. Das bietet auch eine Gelegenheit für die Patientin, Fragen zu stellen und Bedenken zu äußern.
  • gynäkologische Untersuchung: Anschließend bittet die Ärztin Sie, sich zu entkleiden und auf dem gynäkologischen Stuhl Platz zu nehmen. Dann begutachtet sie den sichtbaren Bereich der weiblichen Genitalien auf Auffälligkeiten wie Rötungen oder Entzündungen – inklusive Harnröhrenausgang und Vaginalöffnung.1

 

Für die Untersuchung der Vagina und des Gebärmutterhalses führt die Ärztin ein Spekulum ein. Mit diesem Hilfsmittel schiebt sie die Scheidenwände vorsichtig auseinander, um einen ungehinderten Blick auf den Gebärmutterhals zu bekommen. In diesem Zuge macht sie auch den Pap-Abstrich.

 

Anschließend entfernt sie das Spekulum und führt vorsichtig einen Finger in die Vagina ein. Ihre andere Hand legt sie von außen auf den unteren Bauch. Nun tastet sie nach Verhärtungen, Knoten und anderen Besonderheiten.1 Die Untersuchung sollte für Sie schmerzfrei sein. Falls Sie Schmerzen spüren, sagen Sie dies umgehend Ihrer Ärztin. Danach dürfen Sie sich wieder anziehen und, falls eine Brustuntersuchung erfolgt, den Oberkörper freimachen.

 

  • Brustuntersuchung: Hierbei tastet die Frauenärztin beide Brüste auf Veränderungen, Knoten oder andere Auffälligkeiten ab.
  • Beratung und Empfehlungen: Während der Untersuchung wird die Frauenärztin auch Zeit für Beratungsgespräche haben. Dies kann Themen wie Familienplanung, Verhütungsmittel, sexuelle Gesundheit, Menstruationsstörungen und andere spezifische Anliegen umfassen.
  • weitere Untersuchungen und Tests: Je nach individuellem Bedarf und Risikofaktoren können weitere Untersuchungen oder Tests empfohlen werden, wie zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen, Blutuntersuchungen oder Tests auf sexuell übertragbare Infektionen.

 

Tipp: Vielen Frauen ist es unangenehm, bei der Ärztin teilweise unbekleidet zu sein. Daher ziehen sie zur Untersuchung einen Rock, ein Kleid oder ein langes Oberteil an.

Den Besuch bei der Frauenärztin vorbereiten

Bevor Sie zu Ihrer jährlichen Vorsorge gehen, überlegen Sie sich am besten, ob Sie offene Fragen haben, die Sie mit Ihrer Frauenärztin besprechen wollen. Notieren Sie sich Ihre Anliegen, damit Sie nichts vergessen. Außerdem ist es ratsam, einen Zykluskalender zu führen, in dem Sie Ihre Periode und mögliche Beschwerden eintragen. Bringen Sie den Kalender mit, er kann für Ihre Ärztin wertvolle Informationen enthalten. Falls Sie Bedenken oder Ängste bezüglich der Untersuchungen haben, sprechen Sie dies an. Ihre Frauenärztin findet dann gemeinsam mit Ihnen einen Weg, wie Sie die Vorsorge möglichst angenehm für Sie gestalten kann.

*Hinweis

Auf dieser Seite werden aus Gründen der Lesbarkeit ausschließlich weibliche Personenbezeichnungen verwendet. Bitte beachten Sie, dass diese Formulierungen geschlechtsneutral gemeint sind und sich gleichermaßen auf alle Geschlechter beziehen.

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1DKG Krebsgesellschaft. 2022. Gynäkologische Krebsfrüherkennung. Verfügbar unter: https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/vorsorge-und-frueherkennung/gynaekologische-krebsfrueherkennung.html (letzter Zugriff: 26.03.2024).

 

2DKG Krebsgesellschaft. 2018. Gebärmutterhalskrebs: Früherkennung. Verfügbar unter: https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/krebsarten/andere-krebsarten/gebaermutterhalskrebs/frueherkennung.html (letzter Zugriff: 26.03.2024).

 

3Berufsverband der Frauenärzte. 2021. Krebsfrüherkennung (Krebsvorsorge) in der Krankenversicherung. Verfügbar unter: https://www.frauenaerzte-im-netz.de/frauengesundheit/krebsfrueherkennung-kfu/krebsfrueherkennung-krebsvorsorge-in-der-krankenversicherung/ (letzter Zugriff: 26.03.2024).

 

4Berufsverband der Frauenärzte. 2018. Vaginalabstrich. Verfügbar unter: https://www.frauenaerzte-im-netz.de/diagnostik/gynaekologische-abstriche-abstrich-untersuchungen/vaginalabstrich/ (letzter Zugriff: 26.03.2024).

 

5Gemeinsamer Bundesausschuss. Brustkrebs-Früherkennung – Mammographie-Screening-Programm. Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/erwachsene/krebsfrueherkennung/mammographie-screening/ (letzter Zugriff: 04.06.2024).

 

6Bundesgesundheitsministerium. 2024. Krebsfrüherkennung. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krebsfrueherkennung.html (letzter Zugriff: 26.03.2024).